GENUSS STELLPLATZ ÖSTERREICH ist ein von der Roitner Media GmbH, Wiener Straße 89, 2500 Baden bei Wien herausgegebener, jährlich neu erscheinender Stellplatzführer für Wohnmobile. In Folge „Genuss Stellplatz“ genannt.
Der Anmelder (in Folge „Gastronom“ genannt) besitzt einen Gastronomiebetrieb und stellt einen Antrag auf Eintrag in den Stellplatzführer.
Beide Seiten treffen folgende Übereinkunft:
1. „Genuss Stellplatz“ veröffentlicht die im Anmeldeformular vom „Gastronom“ angegeben Daten im Stellplatzführer. Die Angaben werden gegebenenfalls von „Genuss Stellplatz“ redaktionell überarbeitet. Allfällige Überarbeitungen werden dem „Gastronom“ vorab zur Freigabe übermittelt. Der „Gastronom“ haftet für die Richtigkeit aller von ihm übermittelten oder freigegebenen Angaben.
2. Der „Gastronom“ bestätigt, über die Verwertungs- und/oder Werknutzungsrechten an allen Lichtbildern zu verfügen, die er für die Veröffentlichung im Stellplatzführer übermittelt, und dass diese Lichtbilder ohne Urheber- oder Herstellerbezeichnung veröffentlicht werden dürfen. Der „Gastronom“ verpflichtet sich, keine Bilder/Fotos zur Veröffentlichung zu übermitteln, deren Herkunft oder Rechteinhaberschaft unklar ist und/oder deren Veröffentlichung in Rechte Dritter eingreifen könnte, insbesondere Rechte von Urhebern oder Lichtbildherstellern sowie Persönlichkeitsrechte. Der „Gastronom“ verpflichtet sich, „Genuss Stellplatz“ insoweit schad- und klaglos zu halten.
3. Der „Gastronom“ stellt maximal 3 geeignete, möglichst ebene Parkplätze auf seinem Privatgrund abseits der Straße für Wohnmobile kostenlos zur Verfügung. Es dürfen nicht mehr als 9 Gäste gleichzeitig übernachten. Die maximale Aufenthaltsdauer der Gäste beträgt 24 Stunden.
4. Der „Gastronom“ ist für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Voraussetzungen betreffend das Bereithalten der Stellplätze, das Abstellen von Wohnmobilen sowie den Aufenthalt einschließlich der Nächtigung von Gästen sowie deren Verpflegung ausschließlich selbst verantwortlich und hält „Genuss Stellplatz“ insoweit schad- und klaglos. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind vom „Gastronom“ schon vor der Anmeldung zum Stellplatzführer abzuklären und bei der Anmeldung entsprechend zu berücksichtigen.
5. Voraussetzung für die Parkplatznutzung zur Übernachtung ist eine Konsumation im Verpflegungsbetrieb des "Gastronoms". Der Gast ist dazu angehalten bei Ankunft den Genuss -Stellplatzführer vorzuzeigen und während der Übernachtung den Genuss-Stellplatzführer gemeinsam mit dem Kassenbeleg hinter der Windschutzscheibe als Nachweis zu platzieren.
6. Der Gültigkeitszeitraum für den Eintrag im Stellplatzführer und für die Serviceleistungen durch den „Gastronom“ beginnt am 31. März 2024 und erstreckt sich über 12 Monate (31. März 2025). Der Eintrag bleibt auch für die Folgejahre (Folgeausgaben) bestehen. Der „Gastronom“ hat ein jährliches Kündigungsrecht. Die Kündigung ist „Genuss Stellplatz“ jeweils bis zum 30. November schriftlich mitzuteilen. Änderungswünsche im Eintrag für die Folgeausgabe sind ebenfalls bis zum 30. November schriftlich bekannt zu geben.
7. Genuss Stellplatz kann die Teilnahmebedingungen jederzeit für die Folgeausgabe ändern. Diese werden spätestens bis zum 15. November eines Kalenderjahres an den „Gastronom“ schriftlich mitgeteilt.
8. Der Eintrag in den Stellplatzführer ist für den „Gastronom“ kostenlos.
9. Die Tätigkeit von „Genuss Stellplatz“ beschränkt sich auf die Herausgabe und Vermarktung des Stellplatzführers. „Genuss Stellplatz“ nimmt keinerlei Einfluss auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem „Gastronom“ und den Gästen und haftet daher auch nicht für irgendwelche Ansprüche, die dem „Gastronom“ und/oder den Gästen daraus wechselseitig entstehen können.
10. Der „Gastronom“ sagt zu, für den Zeitraum von 24 Monaten ab Eintragsdatum nicht mit anderen Anbietern, die ein ähnliches Konzept anbieten, zusammenzuarbeiten.
11. „Genuss Stellplatz“ behält sich das Recht vor, Anmeldungen für den Stellplatzführer ohne Angabe von Gründen nicht zu berücksichtigen.
12. Erfüllungsort ist Baden bei Wien.